Verkehrswertgutachten bei - Kauf
- Erbe
- Schenkung
- Steuer
- Scheidung
- Streitigkeiten
Ein Verkehrswertgutachten (Marktwertgutachten) wird im Normalfall immer dann beauftragt, wenn Eigentümer, Käufer, Erbe, Kreditinstitute oder andere Beteiligte eine verlässliche und objektive Einschätzung des Grundstücks- und Immobilienwertes benötigen. Zur Verkehrswertermittlung sind diverse Gesetze, Verordnungen und Richtlinien einzuhalten wie Baugesetzbuch (BauGB), Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) oder Sachwertrichtlinie (SW-RL). Mit dieser Form der Wertermittlung werden neben unbebauten Grundstücken und sämtlichen Immobilienarten auch Rechte & Belastungen an Grundstücken und Bewertungssonderfälle bewertet.
Die aktuelle, höchstrichterliche Rechtssprechung ist darüberhinaus zu beachten und umzusetzen.
Unsere Verkehrswertgutachten werden durch Gerichte und Finanzbehörden anerkannt.Umfang des Verkehrswertgutachtens:- Persönliche Begehung des Bewertungsobjekt durch den Sachverständigen
- Analyse der vorgelegten Unterlagen
- Eigene Recherchen (Behörden, Internet)
- Ausführliche und nachvollziehbare Darstellung aller wertrelevanten Merkmale der Immobilie nach ImmoWertV
- Ausführliche und nachvollziehbare Darstellung der Ergebnisse
- Ausführliche Fotodokumentation
- inkl. Originalgutachten und 2 Kopien, Kopier-und Bindearbeiten
- Umfang insgesamt ca. 40 bis 50 Seiten
Fertigstellung ca. 4-6 Wochen nach dem Ortstermin
Kosten: Auf Anfrage (abhängig z.B ob mehrere Wertermitllungsstichtage benötigt werden etwa bei Scheidung)